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abgelaufen Veranstaltung hat bereits begonnen bzw. es ist keine Anmeldung möglich.


LQW

Allgemeine Hinweise

Auf Grundlage der Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule (KVHS) Anhalt-Bitterfeld, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:

 

Anmeldung und Teilnahme

Eine verbindliche Anmeldung kann per Post, Fax, persönlich zu den Öffnungszeiten sowie über unsere Homepage www.kvhs-abi.de erfolgen. Vormerkungen und Platzreservierungen können auch  telefonisch oder per Email erfolgen. Informationen zur Durchführung bei noch offenem Beginn, Verschiebungen oder sonstige Änderungen geben wir per Anruf, SMS oder Email bekannt.

An den Veranstaltungen der KVHS Anhalt-Bitterfeld kann jeder teilnehmen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Benutzungs- und Gebührensatzung anerkennt. In Ausnahmefällen bzw. bei speziell für diesen Personenkreis geplanten Angeboten („junge vhs“) können auch Kinder und Jugendliche teilnehmen.

 

Bitte beachten Sie:  Für den Besuch unserer Kurse und Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung  nötig!

 

Beratung

Im Interesse eines erfolgreichen Kursbesuches ist es empfehlenswert, sich zu  Inhalten sowie evtl. fachlich bedingten Voraussetzungen beraten zu lassen. Informationen zur Kursdurchführung oder zu Qualifikationen der Kursleiter geben wir gern in einem persönlichen Gespräch. Die Beratung ist kostenfrei.

 

Kursdurchführung

Grundsätzlich führen wir Veranstaltungen ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern durch. Es kann zu Ausfall bzw. Verschiebung von Kursen oder Veranstaltungen kommen. Um diese auch bei unterschrittener Mindestteilnehmerzahl durchzuführen,  muss i. d. R. das Einverständnis der Teilnehmer zur Zahlung einer erhöhten Gebühr (Staffelpreise) erklärt werden.

Bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl erfolgt die Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen bzw. nach Wartelisten. Bei großer Nachfrage können zusätzliche Kurse oder Veranstaltungen angeboten werden.

Der Einstieg in bereits laufende Kurse ist nach Absprache mit der Fachbereichsleitung jederzeit möglich. Dabei wird i. d. R. die gesamte Kursgebühr fällig.

 

Ankündigungen zu aktuellen Angeboten werden im „Mitteilungsblatt des Landkreises“ bzw. in der Tagespresse veröffentlicht.

 

Bezahlung

Die Höhe der zu zahlenden Gebühren regelt die Benutzungs- und Gebührensatzung. Die Bezahlung erfolgt zu Kursbeginn i. d. R. bargeldlos über das Lastschriftverfahren. In Einzelfällen kann Bargeldzahlung vereinbart werden. Bei Rücklastschriften, die vom Teilnehmer zu verantworten sind, können seitens der Bank Gebühren entstehen, die wir zusätzlich zur Kursgebühr erheben müssen.

Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII sowie  Schüler und Studenten können eine Ermäßigung der Kursgebühr in Höhe von 30%  bei unaufgefordertem Nachweis des Ermäßigungsanspruchs erhalten.  Material- und  Mietkosten sind nicht ermäßigungsfähig.

 

Abmeldung/Rückerstattung

Fernbleiben oder mündliche Absage beim Kursleiter gilt nicht als Abmeldung. Diese kann nur bei der KVHS vorgenommen werden. Bei wichtigen Gründen wie längere Krankheit oder Kur,  Wohnortänderung oder berufliche Veränderungen kann die Gebühr für nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden als Rückzahlung oder Guthaben auf formlosen Antrag erstattet werden.

 

Bescheinigungen/Prüfungen

Auf Wunsch stellt die KVHS bei regelmäßiger Teilnahme zum Kursende  eine Teilnahmebescheinigung gegen Auslagenersatz von z. Z.  je 2,00 € aus. Zum Abschluss der Präventionskurse im Bereich Gesundheit erhalten alle Teilnehmer eine Bescheinigung entsprechend § 20 SGB V zur Einreichung bei der Krankenkasse.  

 

Lehrmaterial

Das verwendete Lehrmaterial wird im Kurs bekannt gegeben und kann danach im Handel erworben werden. Schulungsmaterial der Dozenten ist i. d. R. in der Kursgebühr inbegriffen, jedoch nicht ermäßigungsfähig.

 

Datenschutz

Die bei Anmeldung erhobenen Daten werden im Verwaltungsprogramm der KVHS zum Zweck einer effektiven Teilnehmerbetreuung und -verwaltung unter Beachtung der VO zum Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gespeichert. Die erforderlichen Angaben zur Kursstatistik werden nur an das Landesverwaltungsamt und an den Deutschen Volkshochschul-Verband übermittelt.

 

Versicherungsschutz

Die KVHS haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Abhandenkommen von Gegenständen, die von den Teilnehmern zu  Veranstaltungen der KVHS mitgebracht  werden. Die Schadenshaftung der KVHS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Unfällen während der Lehrveranstaltungen oder während des Hin- und Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen besteht über die KVHS kein Versicherungsschutz. Bei Studienreisen und -fahrten tritt die KVHS Anhalt-Bitterfeld nur als Vermittler auf.

 

Hausordnung

Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Hausordnung des IKW/KVHS und der Einrichtungen, in denen die KVHS zu Gast ist, einzuhalten.

 

Barrierefreier Zugang

Die KVHS-Standorte Bitterfeld und Köthen sind mit barrierefrei zugänglichen Unterrichtsräumen und PC-Kabinetten sowie einer behindertengerechten Toilette ausgestattet. Auch an den Standorten Wolfen und Zerbst kann die barrierefreie Erreichbarkeit nach vorheriger Absprache organisiert werden.


 

 

Informationen zum   N a c h h o l e n   v o n   S c h u l a b s c h l ü s s e n

 

Haupt- und Realschulabschluss:

Informationen zum Nachholen von Haupt- und Realschulabschluss erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt in 06846 Dessau-Roßlau, Kühnauer Str. 161, Referat 502, Tel. 0340 / 6506-568, -572.

 

Abitur:

Informationen über das Landesverwaltungsamt Halle, Referat 504, Tel. 0345 / 514-1958, -1976 oder direkt beim Tageskolleg und Abendgymnasium an der „Schule des Zweiten Bildungsweges“ in 06126 Halle (Saale), Nietlebener Str. 4, Tel. 0345 / 555870

oder in 39104 Magdeburg, Brandenburger Str. 8, Tel. 0391 / 561-6842.

 

 

 

Beirat der KVHS Anhalt-Bitterfeld

 

Klemens Gärtner, Leiter des IKW Anhalt-Bitterfeld, Vorsitzender des Beirats

Wolfgang Geiler, Dozentenvertreter Zerbst/Anhalt

Andreas Hoferichter, Dozentenvertreter Köthen (Anhalt)

Jens-Uwe Vetterlein, Dozentenvertreter Bitterfeld-Wolfen

Wolfhild Freisleben, Teilnehmervertreterin

Elke Ronneburg, Vertreterin des Seniorenbeirats des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Wir wollen, dass Sie zufrieden sind!

Ihre Ideen und Anregungen sind uns wichtig und hilfreich bei unseren Bemühungen, Ihren Ansprüchen noch besser gerecht zu werden.  

Vielen Dank!

 

 

 

 

 

Merkblatt

 

zum Schutz personenbezogener Daten

 

 

 

Die Bildungseinrichtung, Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld, ist eine durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als förderfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung.

 

 

Der durch die Anerkennung begründete Anspruch auf Förderung gemäß Erwachsenenbildungsgesetz vom 25. Mai 1992 ist an bestimmte gesetzliche Kriterien gebunden. Aus diesem Grunde beabsichtigen wir, Ihre auf der Teilnehmerliste ausgewiesenen personenbezogenen Daten dem Landesverwaltungsamt Halle als die Abrechnung zuständige Behörde zu übermitteln. Zum Zwecke der Förderung sind diese Angaben durch die Bildungseinrichtung nachzuweisen. Eine Speicherung der personenbezogenen Daten beim Landesverwaltungsamt Halle erfolgt nicht.

 

 

 

Gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG-LSA) vom 12. März 1992 (GVBI: LSA S. 152) steht jedem Teilnehmenden das Recht zu, die Einwilligung zu Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu verweigern.

Sofern vom Recht der Verweigerung Gebrauch gemacht wird, sind alle Eintragungen auf der Teilnehmerliste durch den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin unzulässig, weitere Folgen ergeben sich für Sie nicht.

 

 

 

Eine Verweigerung kann unter Umständen zur Nichtförderfähigkeit der Bildungsmaßnahme führen.

 

Die Einwilligung gilt mit Unterschrift des Teilnehmenden auf der Teilnehmerliste als erteilt, sie kann gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 DSG LSA jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.