Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule (KVHS) Anhalt-Bitterfeld

Auf der Grundlage der §§ 8, 45 Absatz 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2025 (GVBl. LSA S. 410) i. V. m. §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA 
S. 712) i. V. m. § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - EBG LSA) vom 25. März 2021 (GVBl. LSA S. 126), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2024 (GVBl. LSA S. 99), hat der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in seiner Sitzung am 19. Februar 2026 folgende Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule (KVHS) Anhalt-Bitterfeld beschlossen:

§ 1
Allgemeines

Für die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen bzw. für die Inanspruchnahme von Leistungen der KVHS Anhalt-Bitterfeld werden Gebühren und Auslagen nach dieser Satzung erhoben.

§ 2 
Teilnahmebedingungen

(1)    Bildungsveranstaltungen können in der Regel nur durchgeführt werden, wenn mindestens 
8 Teilnehmer an den Standorten Bitterfeld-Wolfen und Köthen (Anhalt) und 5 Teilnehmer am Standort Zerbst/ Anhalt angemeldet sind. 
    Wird der Kurs mit weniger Teilnehmern durchgeführt, wird die Gebühr nach § 3 Abs. 3 erhoben.
(2)    Die Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld kann schriftlich, per E-Mail, per Fax oder über das Internet erfolgen und ist verbindlich.
(3)    Ein Rücktritt ohne Zahlungsverpflichtung von einer verbindlichen Anmeldung ist nur bis zu sieben Tagen vor Beginn der Bildungsveranstaltung möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
 

§ 3 
Gebührenhöhe

(1)    Folgende Gebühren sind pro Unterrichtseinheit (UE) (45 Minuten) zu zahlen:

  • a.    Kursstufe I 
          (umfasst Schnupperkurse und Angebote, die der Vermittlung erster Grundlagen dienen)  3,50 €.
  • b.    Kursstufe II 
           (umfasst Grundlagen-, Aufbau- und Fortsetzungskurse, die sich durch eine umfassendere Inhaltsvermittlung kennzeichnen)  3,75 €.
  • c.    Kursstufe III 
           (umfasst Angebote, die zum Erreichen des Bildungsziels eine besondere technische Ausstattung erfordern) 4,00 €.
  • d.    bis zu 15,00 € für Bildungsveranstaltungen mit einer besonderen Kostenstruktur in den Honorar- und Sachkosten.
  • e.    Abweichungen bedürfen der Genehmigung durch den Fachdienstleiter der KVHS
     

(2)    Die jeweils festgesetzten Gebühren können nach formlosem Antrag und unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen vor Kursbeginn für Leistungsberechtigte gemäß SGB II und XII sowie für Schüler und Studenten um 30% ermäßigt werden.
(3)    Wenn, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, ein Kurs nicht förderfähig ist, wird eine kostendeckende Gebühr kalkuliert.
(4)    Soweit Veranstaltungen/Maßnahmen auf Grundlage von Zuwendungen Dritter durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides anstelle dieser Satzung.
(5)    Bei Bildungsveranstaltungen mit einer Gebühr unter 30,00 € ist eine Ermäßigung ausgeschlossen.
(6)    Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, kommt zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.    

§ 4 
Auslagen und sonstige Gebühren

(1)    Anfallende Material-, Lernmittelkosten u. a. werden zusätzlich zur Gebühr erhoben.
(2)    Gebühren für interne Prüfungen an der KVHS Anhalt-Bitterfeld betragen je nach Anforderungsniveau 10,00 € bis 30,00 €. 
Werden Prüfungen von anderen Prüfungsstellen abgenommen, so finden deren Prüfungsordnungen, einschließlich der Regelungen zur Entrichtung der dort festgelegten Gebühren und Entgelte, ihre Anwendung. Prüfungsgebühren sind grundsätzlich vor Prüfungsbeginn zu entrichten.
(3)    Gebühren für die Nutzung von Räumlichkeiten, technischer Ausstattung sowie Serviceleistungen der KVHS Anhalt-Bitterfeld:

Räume

RaumEntgelt je Zeitstunde 
Standard10,00 €Klassenraum
Fachräume15,00 €Vortragssaal, Bewegungsraum, Küche
EDV- Offline  15,00 €PC- Raum incl. Whiteboard oder Beamer

Medien

 Gebühr je Einsatztag und Stück    
Audio  2,00 €CD-/Kassettenrecorder
Video / DVD / Overhead  5,00 €TV-Gerät mit Videorecorder, DVD- Player, Overheadprojektor
Beamer / digitale Whiteboard   10,00 €Beamer, digitale Whiteboard
Flipchart  5,00 €Flipchart


Für die Nutzung wird eine Vereinbarung über Nutzungszeitraum und Umfang abgeschlossen.

 


§ 5 
Entstehung, Fälligkeit der Gebührenschuld sowie Zahlungsweise

(1)    Die Festsetzung der Gebühren und Auslagen sowie Ermäßigungen oder Erstattungen im Einzelfall erfolgen durch den Fachdienstleiter der KVHS im Rahmen der vorliegenden Satzung.
(2)    Mit der verbindlichen Anmeldung entsteht die Gebührenschuld. Gebührenschuldner sind die Veranstaltungsteilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter. Die Gebühr wird mit Beginn der Veranstaltung fällig. Im Gebührenbescheid kann ein anderer Zeitpunkt bestimmt werden.
(3)    Die Zahlung der Gebühren und Auslagen erfolgt in der Regel bargeldlos über das Lastschriftverfahren. Das Mandat zum Lastschrifteinzug muss vor Beginn der Veranstaltung schriftlich vorliegen. Im Einzelfall kann eine Barzahlung oder eine Überweisung vereinbart werden.
(4)    Bei eintägigen und/oder einmalig stattfindenden Bildungsveranstaltungen kann die Vereinnahmung der Gebühren am Tag des Stattfindens und vor dem Beginn der Veranstaltung durch Bargeldzahlung der Veranstaltungsteilnehmer erfolgen.
(5)    Rückständige Gebühren werden zwangsweise beigetrieben.


§ 6
Gebührenrückerstattung

(1)    Gezahlte Gebühren werden ganz oder teilweise erstattet,

  • a.    in voller Höhe, wenn eine angekündigte Bildungsveranstaltung aus Gründen ausfallen muss, die die KVHS Anhalt-Bitterfeld zu vertreten hat (weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen),
  • b.    anteilig, entsprechend den geleisteten Unterrichtsstunden, wenn die Bildungsveranstaltung nicht weitergeführt werden kann.
     

(2)    Auf schriftlichen Antrag können Gebühren in solchen Ausnahmefällen anteilig erhoben bzw. erstattet werden, in denen die Teilnahme bis zur Beendigung der Veranstaltung nicht oder nur teilweise möglich ist (z. B. längerfristige Krankheit, Umzug außerhalb des Landkreises Anhalt-Bitterfeld). Die Gründe müssen im Antrag nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden. 
Die Entscheidung obliegt dem Fachdienstleiter der KVHS Anhalt-Bitterfeld.
(3)    Der Gebührenrückerstattungsanspruch erlischt mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres.
(4)    Unbegründetes Fernbleiben von begonnenen Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt und wird nicht erstattet.

§ 7 
Benutzung der Einrichtungen

(1)    Die Nutzer (Kursteilnehmer und Besucher) haben eine an den Allgemeinwerten orientierte Ordnung, Disziplin und Sauberkeit in der Kreisvolkshochschule einzuhalten sowie Warn- und Hinweisvorschriften zu beachten. Sie haben sich so zu verhalten, dass insbesondere kein anderer behindert oder belästigt wird.
(2)    Näheres regelt die Hausordnung.


§ 8 
Haftung

(1)    Der Nutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter haftet für die von ihm verursachten Schäden an Grundstücken, Gebäuden, Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmaterialien in Höhe des Wiederbeschaffungswertes bzw. der Reparaturkosten.
(2)    Der Nutzer kommt für die anfallenden Kosten bei Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Hausrechts in voller Höhe auf.
(3)    Die KVHS Anhalt-Bitterfeld haftet gegenüber dem Nutzer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
 

§ 9 
Verwaltungskostensatzung

Soweit diese Satzung keine Regelungen enthält, findet die Verwaltungskostensatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.
 

§ 10 
Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten für alle Geschlechter.
 

§ 11 
Inkrafttreten

(1)    Diese Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisvolkhochschule (KVHS) Anhalt-Bitterfeld tritt am 01.08.2026 in Kraft. 
(2)    Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule (KVHS) Anhalt-Bitterfeld vom 28. Mai 2015 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03. Dezember 2020 außer Kraft.
 

Köthen (Anhalt), den 26.02.2026
gez. Grabner  
Landrat

Beschlussfassung im Kreistag  Unterzeichnung durch Landrat  


Bereitstellungstag unter

https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/satzungen.html

Inkrafttreten
19.Februar 202626.Februar 202629.Juli 202601. August 2026

 

 

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